Legat (2)

Ran­dom. Weib­lich: → Lega­tin. Von Tamarin-Kaiserin Sabine gemäß Prio­ri­täts­be­fehl S 166/A geschaf­fe­ner und durch den Codex Impe­riale (Prio­ri­täts­be­fehl R I/12) defi­nier­ter, aus­schließ­lich von Homi­ni­den beklei­de­ter Hof­rang. Momen­tan nur weib­li­che Lega­ten. Zur Amts­tracht einer Lega­tin gehö­ren ein bis zu den Knien rei­chen­der Umhang in indi­vi­du­el­ler Wap­pen­farbe, der von einer gro­ßen Schnalle mit acht­ecki­gem Schild gehal­ten wird, sowie Hand­schuhe. Die hohe Stel­lung, wel­che Lega­tin­nen inner­halb der Hier­ar­chie des Tamarin-Imperiums ein­neh­men, lässt sich schon daran able­sen, dass sie aus­schließ­lich von der Tamarin-Kaiserin per­sön­lich ernannt oder ent­las­sen wer­den kön­nen. Eine Lega­tin ist der Tamarin-Kaiserin direkt unter­stellt und nur ihr wei­sungs­ge­bun­den; genießt sowohl inner­halb, als auch außer­halb des Rei­ches abso­lute diplo­ma­ti­sche Immunität.

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