Kaiserliche Legatin

Ran­dom. Von → Tamarin-Kaiserin Sabine gemäß Prio­ri­täts­be­fehl S 166/A geschaf­fe­ner und durch den Codex Impe­riale (Prio­ri­täts­be­fehl R I/12) defi­nier­ter, aus­schließ­lich von Homi­ni­den beklei­de­ter Hof­rang. Momen­tan nur weib­li­che Lega­ten. Zur Amts­tracht einer Lega­tin gehö­ren ein bis zu den Knien rei­chen­der Umhang in indi­vi­du­el­ler Wap­pen­farbe, der von einer gro­ßen Schnalle mit acht­ecki­gem Schild gehal­ten wird, sowie Hand­schuhe. Die hohe Stel­lung, die Lega­tin­nen inner­halb der Hier­ar­chie Ran­doms ein­neh­men, lässt sich an ver­schie­de­nen Merk­ma­len able­sen:
Eine Lega­tin kann nur von der Tamarin-Kaiserin per­sön­lich ernannt oder ent­las­sen wer­den. Sie ist der Tamarin-Kaiserin direkt unter­stellt und nur ihr Wei­sungs­ge­bun­den; genießt sowohl inner­halb, als auch außer­halb Ran­doms abso­lute diplo­ma­ti­sche Immu­ni­tät. Die impe­riale Admi­nis­tra­tion darf nur mit Geneh­mi­gung der Tamarin-Kaiserin gegen Lega­tin­nen vor­ge­hen, die somit selbst für die → kai­ser­li­che Sicura unan­greif­bar sind und nach außen Bot­schaf­ter­sta­tus besit­zen, den die Alli­anz im Ver­trag von Ran­dom akzep­tie­ren musste. Dies ver­leiht den Lega­tin­nen fast unbe­grenzte Macht­fülle. Bis­lang wur­den von der Tamarin-Kaiserin sechs Lega­tin­nen ernannt, die neben der Regent­schaft über ein Ter­ri­to­rium meist zusätz­lich eine fest umris­sene Auf­gabe besitzen:

Anu-Ket, Prin­zes­sin der Fins­ter­nis / I. Lega­tin.
Donna Miran-Dah, Prä­fek­tin der kai­ser­li­chen San­do­val / II. Lega­tin.
Pen-Ba-Leu, Prä­fek­tin der kai­ser­li­chen Man­do­lohn.
Blan-Dien, Prä­fek­tin der kai­ser­li­chen Arion.
Toll-Lan, Prä­fek­tin der kai­ser­li­chen Wahr­heits­fin­der.
Safie-Rah (-).
Janni-Cha (-).
Ina Magnus­son, Prä­fek­tin für Äußere Angelegenheiten.

Letz­tere ist die ein­zige, nicht core­lia­ni­sche Lega­tin, genießt aber durch ihre enge per­sön­li­che Bezie­hung zur Tamarin-Kaiserin eine abso­lute Son­der­stel­lung, was sich in ihrem Titel „Beste Freun­din der Tamarin-Kaiserin“ mani­fes­tiert. Dar­über hin­aus sind die übri­gen Lega­tin­nen prak­tisch gleichrangig.

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